Hinweise zur Entsorgung von Elektrogeräten
Soll das Elektrogerät nicht mehr verwendet werden, muss es den zuständigen örtlichen öffentlichen Entsorgungseinrichtungen zur Entsorgung überlassen werden.
In der Regel werden von diesen Entsorgungseinrichtungen gesonderte Annahmestellen für Elektrogeräte vorgehalten (Recyclinghöfe, Wertstoffhöfe etc.).
Das Elektrogerät gehört nicht in die Restabfalltonne.
Dies gilt auch für Elektrogeräte, die zuletzt im nicht-privaten Bereich, z. B. in Gewerbe oder Handwerk, genutzt wurden. Soweit die Annahme von nicht privat genutzten Elektrogeräten von den zuständigen örtlichen öffentlichen Entsorgungseinrichtungen ausgeschlossen wurde, erteilt deren Abfallberatungsstelle Auskünfte über die umweltgerechte Entsorgung.